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   BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 6/87   

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https://dejure.org/1987,24910
BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 6/87 (https://dejure.org/1987,24910)
BSG, Entscheidung vom 03.06.1987 - 6 RKa 6/87 (https://dejure.org/1987,24910)
BSG, Entscheidung vom 03. Juni 1987 - 6 RKa 6/87 (https://dejure.org/1987,24910)
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  • BVerfG, 10.05.1972 - 1 BvR 286/65

    Honorarverteilung

    Auszug aus BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 6/87
    Insoweit ist diese Ermächtigung hinreichend bestimmt und unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Gewaltenteilung - - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl BVerfGE 33, 171: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen BSGE 22, 218; ferner Beschluß des BVerfG vom 27. August 1981 - 1 BvR 638/81 - gemäß 5 93a Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes -BVerfGG-: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen BSG SozR 2200 % 368f RVG Nr. 8, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte).

    Nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG läßt der Gleichheitsgrundsatz dem Normgeber einen weiten Gestaltungsspielraum (BVerfGE 33, 171, 189).

  • BSG, 27.01.1965 - 6 RKa 15/64

    Krankenkasse - Tätigkeitsbereich des Kassenarztes - Honorarverteilungsmaßstab -

    Auszug aus BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 6/87
    Insoweit ist diese Ermächtigung hinreichend bestimmt und unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Gewaltenteilung - - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl BVerfGE 33, 171: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen BSGE 22, 218; ferner Beschluß des BVerfG vom 27. August 1981 - 1 BvR 638/81 - gemäß 5 93a Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes -BVerfGG-: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen BSG SozR 2200 % 368f RVG Nr. 8, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte).

    Es genügt vielmehr, wenn die Regelung im allgemeinen der übermäßigen Ausdehnung der kassenärztlichen Tätigkeit entgegenzuwirken geeignet ist (BSGE 22, 218, 223).

  • BVerfG, 19.11.1985 - 1 BvR 934/82

    Frischzellentherapie

    Auszug aus BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 6/87
    Eine Berufsausübungsregelung, um die es sich hier handelt, kann durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch andere Rechtsvorschriften, etwa durch satzungsrechtliche Vorschriften getroffen werden (Art. 12 Abs. 1 Satz 2 GG; BVerfGE 71, 162, 172 mwN).
  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 449/82

    Orthopädietechniker-Innungen

    Auszug aus BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 6/87
    Sie ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet sind, die Regelung unter vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls gerechtfertigt und insoweit erforderlich erscheinen und die damit erfolgte Beschränkung den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt und dem Betroffenen zumutbar ist (BVerfGE 70, 1, 28 mwN).
  • BSG, 10.04.1987 - 6 RKa 51/86

    Vergütungsbegrenzung - Honorarverteilungsmaßstab - Verhütung übermäßiger

    Auszug aus BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 6/87
    Das Revisionsgerioht aber hat lediglich zu prüfen, ob diese Bestimmungen mit revisiblem Recht, also mit dem Bundesrecht zu vereinbaren sind (vgl hier und im folgenden das Urteil des Senats vom 10. April 1987 6 RKa 51/86 -).
  • BSG, 16.12.1986 - 6 RKa 3/85

    Zuordnung von Gemeinschaftspraxen - Regressive Staffelung -

    Auszug aus BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 6/87
    Der an den Gleichaw°3 heitssatz gebundene Gesetzgeber kann daher ohne rechtlich hinreichende sachliche Gründe keine gesetzlichen Gleichbehandlungen von Ungleichem bzw keine Ungleichbehandlungen von Gleichem vornehmen (BSG, Urteil vom 16. Dezember 1986, 6 RKa 3/85, me).
  • BVerfG, 27.08.1981 - 1 BvR 638/81
    Auszug aus BSG, 03.06.1987 - 6 RKa 6/87
    Insoweit ist diese Ermächtigung hinreichend bestimmt und unter dem Gesichtspunkt rechtsstaatlicher Gewaltenteilung - - verfassungsrechtlich unbedenklich (vgl BVerfGE 33, 171: Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde gegen BSGE 22, 218; ferner Beschluß des BVerfG vom 27. August 1981 - 1 BvR 638/81 - gemäß 5 93a Abs. 3 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes -BVerfGG-: Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde gegen BSG SozR 2200 % 368f RVG Nr. 8, weil sie keine hinreichende Aussicht auf Erfolg hatte).
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